Ein Lasereingriff ist bei der Online-Bewerbung bei den Fragen zur Polizeidiensttauglichkeit anzugeben. Nach dem Absenden der Bewerbung werden Ihnen im Downloadbereich die Dokumente Fragebogen_refraktionschirurgischer_Eingriff und NEUDeckblatt zur Verfügung gestellt. Lassen Sie den Fragebogen bitte von Ihrem Augenarzt (am besten dem Operateur) ausfüllen und schicken Sie ihn dann zusammen mit dem Deckblatt an den Polizeiärztlichen Dienst. Bitte achten Sie darauf, dass der Fragebogen vollständig ausgefüllt ist, da es sonst zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen kann. Die Angaben zur postoperativen Diagnostik können in diesem Fall noch nicht ausgefüllt werden, da seit dem Lasereingriff noch keine 6 Monate vergangen sind.
Unter anderem von der Entscheidung des Polizeiärztlichen Dienstes hängt ab, ob Sie zum weiteren Einstellungsverfahren und damit zur Einstellungsprüfung zugelassen werden.
Bitte legen Sie nach erfolgreicher Teilnahme an der Einstellungsprüfung und Auswahluntersuchung den o. g. Fragebogen für die abschließende Beurteilung unaufgefordert beim Polizeiärztlichen Dienst mit Angaben zu postoperativer Diagnostik vor, sobald seit dem Lasereingriff sechs Monate vergangen sind.
Der sechsmonatige Beobachtungszeitraum muss für den Einstellungstermin März bzw. September am 31.01. bzw. 31.07. des Einstellungsjahres bzw. in der 3. QE für die Einstellungstermine September und März am vorhergehenden 31.07. vollendet und nachgewiesen sein.
Falls die Operation im Ausland durchgeführt wurde und der Operationsbericht in ausländischer Sprache vorliegt, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen gerne Ihre zuständige Einstellungsberatung zur Verfügung.