Mehrere Studienplätze im Studiengang zum Diplom- Verwaltungsinformatiker (FH) (m/w/d)

  • Profil: Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH)
  • Dienstort: Nürnberg
  • Bewerbung bis: 01.02.2025
  • Job-ID: J000001049

Das Polizeipräsidium Mittelfranken mit insgesamt ca. 5000 Beschäftigten ist als eines von 10 bayerischen Polizeipräsidien für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben im Regierungsbezirk Mittelfranken zuständig und stellt somit einen wichtigen Eckpfeiler der inneren Sicherheit im Freistaat Bayern dar. Dabei werden die vielfältigen Aufgaben des Polizeipräsidiums Mittelfranken zusammen mit den nachgeordneten Polizeidienststellen erfüllt.

Zur Verstärkung des Polizeipräsidiums Mittelfranken stehen im September 2025 zwei Studienplätze im Studiengang zum Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) (m/w/d) zur Verfügung.

Einstellungsvoraussetzungen
  • Fachhochschulreife oder eine andere Hochschulreife (zum Einstellungszeitpunkt)
  • Gute Kenntnisse in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache (Notendurchschnitt 3,0 – in Mathematik mindestens die Note 3)
  • Erfolgreiche Teilnahme am zentralen EDV-Einstellungstest (Anmeldung erfolgt nach Eingang Ihrer Bewerbung)
  • Gesundheitliche Eignung
Studienablauf
  • Der Vorbereitungsdienst umfasst ein Fachstudium und ein berufspraktisches Studium von insgesamt drei Jahren. Das Fachstudium findet an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung und an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Hof statt. Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie im Internet unter:  https://www.verwaltungsinformatiker.de
Unser Angebot

Sie befinden sich während der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge in Höhe von 1.413,85 brutto (Stand: Juli 2024).

Nach erfolgreichem Ableisten des Vorbereitungsdienstes ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 10 als IT-Professional vorgesehen.

Die spätere Verwendung ist bei den Sachgebieten V 3 (Informations- und Kommunikationstechnik) oder V 6 (Landesweite IT-Verfahren) beim Polizeipräsidium Mittelfranken vorgesehen. Ihre möglichen Aufgabenfelder als IT-Professional umfassen

  • sämtliche IuK-Zentralaufgaben (Beschaffung, Budget und Controlling, Einsatzunterstützung, Enterprise Mobility Management, Servicecenter)
  • die Gewährleistung des IT-Betriebes (IuK-Systembetreuung, Serverbetreuung, Konfigurationsmanagement, Netzwerktechnik, Mitarbeit bei Verfahren und Projekten sowie Mitwirkung bei der Baukoordination)
  • die Kommunikationstechnik (Digitalfunk, Telekommunikationstechnik / VoIP,
    Videotechnik)
  • den IuK-Service (Systembetreuung, Betrieb der Hardware und Software bei den Dienststellen)
  • die Software-Entwicklung / Programmierung (z. B. Content-Management-System für das Intranet der Bayerischen Polizei, Fortentwicklung der Verkehrsverfahren, sonstige polizeiliche Anwendungen)

 

Weitere Auskünfte über die Aufgabenbereiche erteilt Ihnen gerne Herr Grosam und Frau Bauer, Tel.-Nr. 0911 / 2112-4610 bzw. -4612, Sachgebiet V 6. Für personalrechtliche Fragestellungen steht Ihnen jederzeit Frau März unter der Tel.-Nr. 0911 / 2112 -2012 zur Verfügung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Schulzeugnisse sowie Praktikumsbeurteilungen oder sonstige Tätigkeitsnachweise), die Sie bitte auf dem IT-Bewerberportal der Bayerischen Polizei bis spätestens zum 01.02.2025 einstellen.

 

Sonstiges

Das Polizeipräsidium Mittelfranken fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen in den Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer (Art. 2 Abs. 1; Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bzw. zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an den Vorstellungsgesprächen sowie die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird hingewiesen. 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (§ 154, § 164 Absatz 1, § 165 Absatz 1 SGB IX, 4.4.2 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien).