IT-Kriminalistin bzw. IT-Kriminalist (m/w/d) beim Kriminalfachdezernat 5 Nürnberg

  • Profil: IT-Kriminalist
  • Dienstort: Nürnberg
  • Beginn: spätestens 01.05.2026
  • Bewerbung bis: 26.09.2025
  • Job-ID: J000001421

Für das Kriminalfachdezernat 5 Nürnberg suchen wir spätestens zum 01.05.2026

eine IT-Kriminalistin bzw. einen IT-Kriminalisten (m/w/d).

Verbeamtung vorgesehen | A 11 BayBesG | Dienstort Nürnberg

Das Polizeipräsidium Mittelfranken ist ein moderner und zukunftssicherer Arbeitgeber mit ca. 5.000 Beschäftigten und rund 40 nachgeordneten Polizeidienststellen im Regierungsbezirk Mittelfranken. Das Kriminalfachdezernat 5 Nürnberg ist verantwortlich für die Eindämmung von Computer- und Internetkriminalität, zum Beispiel von Kreditkartenbetrug, Warenbetrug, Identitätsdiebstahl, Netzwerk- oder Hackerangriffen. Außerdem unterstützen IT-Kriminalisten die Kollegen der Bayerischen Polizei mit technischem Know-how in klassischen Kriminalitätsfällen, wie zum Beispiel Drogen- oder Betrugskriminalität, Gewaltverbrechen oder Terrorismus.

Ihre TätigkeitsschwerpunkteIhre Tätigkeitsschwerpunkte

  • Auswertung digitaler Spuren
  • Selbständige Fallsachbearbeitung im Bereich Cybercrime
  • Teilnahme an Durchsuchungen
  • Sicherstellung und Auswertung von Beweismitteln
  • Durchführung von Vernehmungen
  • Unterstützung von polizeilicher Kriminalprävention und Öffentlichkeitsarbeit

Ihr ProfilIhr Profil

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom-FH) in der Fachrichtung Informatik (alle Schwerpunkte), Informations- und Kommunikationstechnik, Elektrotechnik, Unternehmens- und IT-Sicherheit oder ein vergleichbares Studium mit Studieninhalten wie Datenbanken, Programmieren, Algorithmen etc.. Die Gleichwertigkeit eines sonstigen Abschlusses bemisst sich insbesondere danach, dass dieser mit mind. 180 ECTS-Punkten hinterlegt ist.
  • Einschlägige mindestens zweijährige hauptberufliche Erfahrung im IT-Bereich nach Abschluss des Studiums wäre von Vorteil
  • Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen und englischen Sprache sowie eine selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
  • Belastbarkeit, ausgeprägte Teamfähigkeit und soziale Kompetenz
  • Bereitschaft zum Durchlaufen einer einjährigen polizeifachlichen Unterweisung zur Vermittlung der praktischen und theoretischen Kenntnisse für den Polizeivollzugsdienst (diese startet in Vollzeit am 01.05.2026 und erfolgt neben verschiedenen Dienststellen des Polizeipräsidiums Mittelfranken auch am Standort der Bayer. Bereitschaftspolizei in Eichstätt und am Fortbildungsinstitut der Bayer. Polizei in Ainring)
  • Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u.a. deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich), gesundheitliche Eignung). Ein gesonderter Sporttest wie bei der Ausbildung von Polizeivollzugsbeamten wird nicht durchgeführt.
  • Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet sein.

Wir bieten IhnenWir bieten Ihnen

  • Gleitende Wochenarbeitszeit
  • Familienzeit für alle Bedienstete
  • Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Diverse Gehaltszulagen, Beihilfe und Unfallfürsorge nach Verbeamtung
  • Einen modernen und krisensicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
  • Eine herausfordernde, abwechslungsreiche und vielseitige Tätigkeit, die durch einen hohen Grad an Selbständigkeit und Verantwortung gekennzeichnet ist
  • Über den Dienstsport hinaus ein attraktives Gesundheitsmanagement

KontaktKontakt

Nähere Auskünfte über die Aufgaben beim Kriminalfachdezernat 5 Nürnberg und das Anforderungsprofil erteilt Ihnen gerne Herr Schade (Telefonnummer 0911/6583 - 3600).

Für personalrechtliche Angelegenheiten steht Ihnen Frau Utz (Telefonnummer 0911/2112 - 2015) zur Verfügung.

Bereichern Sie unser Team mit Ihren Ideen und Fähigkeiten!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 26. September 2025 über das Stellenportal der Bayerischen Polizei mit Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Qualifikationsnachweisen sowie Arbeitszeugnissen.

Bewerbungen per Post, E-Mail, etc. können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Zunächst erfolgt die Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis in Entgeltgruppe 9b TV-L, abhängig von der Berufserfahrung maximal in Stufe 3. Eine anschließende Verbeamtung in der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz, ist vorgesehen (Einstieg i.d.R. in Besoldungsgruppe A 10). Das Arbeitsverhältnis ist befristet für die Zeit des Qualifikationserwerbs für das Beamtenverhältnis und endet bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Die Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis sind unter anderem:

  • Einschlägige, mindestens dreijährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums. Ein Jahr der hauptberuflichen Tätigkeit muss auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst entfallen. Die Zeit nach der Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis beim Freistaat Bayern und das Durchlaufen der polizeifachlichen Unterweisung wird hierbei angerechnet. Je nach Studienabschluss und Studieninhalten kann auf hauptberufliche Tätigkeiten verzichtet werden und die Verbeamtung erfolgt direkt nach erfolgreichem Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung nach einem Jahr.
  • Erfolgreicher Abschluss der polizeifachlichen Unterweisung
  • Gesundheitliche Eignung
  • Altersgrenze: Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet sein.
  • Deutsche Staatangehörigkeit (Ausnahmen möglich)
  • Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Einwandfreies Führungszeugnis und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Sofern Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe bis maximal A 11 (ggf. unter einem Wechsel der Fachlaufbahn).

Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, daher sind keine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung zu entrichten.

Im Beamtenverhältnis haben Sie die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung und einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall.

Die Einstellung erfolgt auf einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden.

Die Stelle ist nach Vollendung der polizeifachlichen Unterweisung grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen in den Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer (Art. 2 Abs. 1; Art. 7 Abs. 3 BayGIG).

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bzw. zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Vorstellungsgesprächen sowie die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird hingewiesen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (§ 154, § 164 Absatz 1, § 165 Absatz 1 SGB IX, 4.4.2 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien). Die Stelle ist nicht uneingeschränkt barrierefrei für jede Art von Behinderung.

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