
Funkelektronikerin bzw. Funkelektroniker (m/w/d) beim Sachgebiet IuK-Technik
- Profil: Tarif
- Dienstort: Nürnberg
- Beginn: 01.01.2026
- Bewerbung bis: 29.09.2025
- Job-ID: J000001423
Für die Abteilung Versorgung – Sachgebiet V 3 (IuK-Technik) suchen wir zum 01.01.2026
eine Funkelektronikerin bzw. einen Funkelektroniker (m/w/d).
Verbeamtung vorgesehen | A 9 BayBesG + Amtszulage | Dienstort Nürnberg
Das Polizeipräsidium Mittelfranken ist ein moderner und zukunftssicherer Arbeitgeber mit ca. 5.000 Beschäftigten und rund 40 nachgeordneten Polizeidienststellen im Regierungsbezirk Mittelfranken. Das Sachgebiet V 3 -Informations- und Kommunikationstechnik - ist verantwortlich für alle Belange rund um EDV, Telekommunikation, Funk- und Videotechnik.
Ihre TätigkeitsschwerpunkteIhre Tätigkeitsschwerpunkte
- Einrichtung, Funktionsprüfung und Entstörung von digitaler Funkbesprechungstechnik bei den Dienststellen und in der Einsatzzentrale
- Supportunterstützung für digitale Funkgeräte und Zubehör
- Aufbau, Inbetriebnahme und Instandsetzung von Antennenanlagen für digitale Funktechnik, dabei Durchführung von Funktionsprüfungen
- Parametrierung von Teilnehmern im BOS-Digitalfunknetz
- Betreuung der Funktechnik bei Einsätzen
Ihr ProfilIhr Profil
- Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Elektronikerin bzw. Elektroniker – Informations- und Systemtechnik, IT-Systemelektronikerin bzw. IT-Systemelektroniker, Radio- und Fernsehtechnikerin bzw. Radio- und Fernsehtechniker oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss mit Schwerpunkt Hochfrequenz- bzw. Rundfunktechnik
- Idealerweise Erfahrungen im Bereich digitaler Funktechnik
- Führerschein der Klassen B
- Körperliche Belastbarkeit (Heben und Tragen von Lasten bis zu 20 kg)
- Höhentauglichkeit ist wünschenswert
- Eine sehr gute Auffassungsgabe sowie Analyse- und Problemlösefähigkeit
- Eine selbständige, entscheidungsfreudige Arbeitsweise
- Hohes Maß an Teamorientierung und Lernbereitschaft
- Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u.a. deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich), gesundheitliche Eignung)
- Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet sein.
Wir bieten IhnenWir bieten Ihnen
- Die Vorteile des öffentlichen Dienstes: sicherer Arbeitsplatz, leistungsgerechte Bezahlung mit regelmäßigen Bezügeerhöhungen und einer Jahressonderzahlung, Fahrradleasing, Urlaubsanspruch von 30 Tagen + 2 weitere freie Tage (24.12. & 31.12.), individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, finanzielle Absicherung im Alter
- Flexibilität: Gleitzeit, mobiles Arbeiten, Ferienbetreuungsprogramm für Kinder von Beschäftigten, Sabbatical
- Gesellschaftlichen Mehrwert: Mitgestalten durch ein eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten als Beitrag zur inneren Sicherheit Bayerns
- Zusammenhalt in der Polizeifamilie: Integration in ein engagiertes, innovatives Team mit wertschätzendem Arbeitsklima, Teamevents
- Behördliches Gesundheitsmanagement: Breites Angebot zur Förderung der körperlichen und mentalen Fitness innerhalb der Arbeitszeit
- Heimatnähe: Gute Erreichbarkeit durch verkehrsgünstige Lage im Zentrum von Nürnberg, Option auf eine Staatsbedienstetenwohnung
- Ausgleich: Vergünstigter Urlaub in Berghäusern der Bayerischen Bereitschaftspolizei
KontaktKontakt
Nähere Auskünfte über die Aufgaben beim Sachgebiet V 3 und das Anforderungsprofil erteilt Ihnen gerne Herr Schröder (Telefonnummer 0911/2112 - 4331).
Für personalrechtliche Angelegenheiten steht Ihnen Frau Utz (Telefonnummer 0911/2112 - 2015) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 29. September 2025 über das Stellenportal der Bayerischen Polizei mit Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Qualifikationsnachweisen sowie Arbeitszeugnissen.
Bewerbungen per Post, E-Mail, etc. können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.
Zunächst erfolgt die Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis in Entgeltgruppe 9a TV-L, abhängig von der Berufserfahrung maximal in Stufe 3. Eine anschließende Verbeamtung in der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, ist vorgesehen (Einstieg i.d.R. in Besoldungsgruppe A 7). Das Arbeitsverhältnis ist befristet für die Zeit des Qualifikationserwerbs für das Beamtenverhältnis und endet bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Die Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis sind unter anderem:
- Einschlägige, mindestens fünfjährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss der Ausbildung. Ein Jahr der hauptberuflichen Tätigkeit muss auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst entfallen. Die Zeit nach der Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis beim Freistaat Bayern wird hierbei angerechnet.
- Gesundheitliche Eignung
- Altersgrenze: Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet sein.
- Staatangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz
- Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- Einwandfreies Führungszeugnis und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
Sofern Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe bis maximal A 9 (ggf. unter einem Wechsel der Fachlaufbahn).
Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, daher sind keine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung zu entrichten.
Im Beamtenverhältnis haben Sie die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung und einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall.
Die Einstellung erfolgt auf einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen in den Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer (Art. 2 Abs. 1; Art. 7 Abs. 3 BayGIG).
Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bzw. zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Vorstellungsgesprächen sowie die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (§ 154, § 164 Absatz 1, § 165 Absatz 1 SGB IX, 4.4.2 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien). Die Stelle ist nicht uneingeschränkt barrierefrei für jede Art von Behinderung.