IT-Systemadministratorin bzw. IT-Systemadministrator (m/w/d) beim Sachgebiet IuK-Technik

  • Profil: IT-Professional
  • Dienstort: Nürnberg
  • Beginn: nächstmöglich
  • Bewerbung bis: 14.12.2026
  • Job-ID: J000001538

Für die Abteilung Versorgung – Sachgebiet V 3 (IuK-Technik) suchen wir

eine IT-Systemadministratorin bzw. einen IT-Systemadministrator (m/w/d).

Verbeamtung vorgesehen | A 11 BayBesG | Dienstort Nürnberg

Das Polizeipräsidium Mittelfranken ist ein moderner und zukunftssicherer Arbeitgeber mit ca. 5.000 Beschäftigten und rund 40 nachgeordneten Polizeidienststellen im Regierungsbezirk Mittelfranken. Das Sachgebiet V 3 -Informations- und Kommunikationstechnik - ist verantwortlich für alle Belange rund um EDV, Telekommunikation, Funk- und Videotechnik.

Ihre TätigkeitsschwerpunkteIhre Tätigkeitsschwerpunkte

  • Installation und Administration der eingesetzten Serverbetriebssysteme, Applikations- und Kommunikationssoftware inkl. Fehlermanagement und Supportunterstützung
  • Installation und Konfiguration von zentralen Speichersystemen und Virtualisierungslösungen
  • Zentrale Softwareverteilung und -bereitstellung
  • Projektarbeit zur Einführung neuer Technik und Verfahren, samt Durchführung von Tests und Pilotierungen
  • Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen
  • Durchführung von Schulungen

Ihr ProfilIhr Profil

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium mit Bachelor- oder Diplomabschluss (FH) im Studiengang Informatik oder in einer vergleichbaren Studienrichtung
  • Einschlägige Berufserfahrung im Bereich IT-Systemadministration ist wünschenswert
  • Kenntnisse bzw. Beherrschen eines Serverbetriebssystems und der Installation und Konfiguration von Peripheriegeräten
  • Eine zuverlässige, sorgfältige und eigenständige Arbeitsweise
  • Erfassen komplexer Zusammenhänge und eine sehr gute Analyse- und Problemlösefähigkeit
  • Lernbereitschaft, Belastbarkeit und eine ausgeprägte Teamfähigkeit
  • Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u.a. deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich), gesundheitliche Eignung)
  • Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet sein.

Wir bieten IhnenWir bieten Ihnen

  • Die Vorteile des öffentlichen Dienstes: sicherer Arbeitsplatz, leistungsgerechte Bezahlung mit regelmäßigen Bezügeerhöhungen und einer Jahressonderzahlung, Fahrradleasing, Urlaubsanspruch von 30 Tagen + 2 weitere freie Tage (24.12. & 31.12.), individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, finanzielle Absicherung im Alter
  • Flexibilität: Gleitzeit, mobiles Arbeiten, Ferienbetreuungsprogramm für Kinder von Beschäftigten, Sabbatical
  • Gesellschaftlichen Mehrwert: Mitgestalten durch ein eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten als Beitrag zur inneren Sicherheit Bayerns
  • Zusammenhalt in der Polizeifamilie: Integration in ein engagiertes, innovatives Team mit wertschätzendem Arbeitsklima, Teamevents
  • Behördliches Gesundheitsmanagement: Breites Angebot zur Förderung der körperlichen und mentalen Fitness innerhalb der Arbeitszeit
  • Heimatnähe: Gute Erreichbarkeit durch verkehrsgünstige Lage im Zentrum von Nürnberg, Option auf eine Staatsbedienstetenwohnung

KontaktKontakt

Nähere Auskünfte über die Aufgaben beim Sachgebiet V 3 und das Anforderungsprofil erteilt Ihnen gerne Herr Pietsch (Telefonnummer 0911/2112 - 4320).

Für personalrechtliche Angelegenheiten steht Ihnen Frau Utz (Telefonnummer 0911/2112 - 2015) zur Verfügung.

Bereichern Sie unser Team mit Ihren Ideen und Fähigkeiten!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 14. Dezember 2025 über das Stellenportal der Bayerischen Polizei mit Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Qualifikationsnachweisen sowie Arbeitszeugnissen.

Bewerbungen per Post, E-Mail, etc. können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Zunächst erfolgt die Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis in Entgeltgruppe 10 TV-L, abhängig von der Berufserfahrung maximal in Stufe 3. Eine anschließende Verbeamtung in der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, ist vorgesehen (Einstieg i.d.R. in Besoldungsgruppe A 10). Das Arbeitsverhältnis ist befristet für die Zeit des Qualifikationserwerbs für das Beamtenverhältnis und endet bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Die Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis sind unter anderem:

  • Einschlägige, mindestens dreijährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums. Ein Jahr der hauptberuflichen Tätigkeit muss auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst entfallen. Die Zeit nach der Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis beim Freistaat Bayern wird hierbei angerechnet.
  • Gesundheitliche Eignung
  • Altersgrenze: Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet sein.
  • Deutsche Staatangehörigkeit (Ausnahme möglich)
  • Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Einwandfreies Führungszeugnis und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Sofern Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe bis maximal A 11 (ggf. unter einem Wechsel der Fachlaufbahn).

Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, daher sind keine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung zu entrichten.

Im Beamtenverhältnis haben Sie die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung und einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall.

Die Einstellung erfolgt auf einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden.

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen in den Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer (Art. 2 Abs. 1; Art. 7 Abs. 3 BayGIG).

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bzw. zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Vorstellungsgesprächen sowie die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird hingewiesen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (§ 154, § 164 Absatz 1, § 165 Absatz 1 SGB IX, 4.4.2 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien). Die Stelle ist nicht uneingeschränkt barrierefrei für jede Art von Behinderung.

2. PLATZ Attraktivste Arbeitgeber 2024 Für Schüler_innen Bayern trendence