Aktuelle Informationen

Bitte beachten Sie, dass sich die nachfolgenden Informationen ausschließlich auf Bewerbungen für den Polizeivollzugsdienst beziehen.

Einstellungszahlen in den kommenden Jahren

Die Bayerische Polizei hat in den kommenden Jahren einen sehr hohen Personalbedarf. Die Einstellungschancen sind sehr gut.

Wichtige Hinweise

 

Informationen zum Cannabisgesetz (CanG)

Mit dem Cannabisgesetz (CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert. Das Gesetz trat am 01.04.2024 in Kraft.

Was bedeutet das für die Beschäftigten der Bayerischen Polizei? Wir Polizisten tragen eine ganz besondere Verantwortung für unsere Gesellschaft - und die Gesellschaft vertraut uns!

Da ein professionelles Auftreten während der Dienst- bzw. Arbeitszeit absolut unvereinbar mit einer Dienstverrichtung unter Einfluss von Rauschmitteln ist, ist allen Beschäftigten der Bayerischen Polizei ein Mitführen sowie der Konsum von Cannabis während der Dienst- bzw. Arbeitszeit untersagt.

Ebenfalls verboten ist der Konsum von Cannabis in der Freizeit, wenn dieser Auswirkungen auf die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit hat oder die Dienst- oder Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnte.

Dieser strenge Maßstab wird bereits bei der Einstellungsprüfung angelegt. Im Rahmen der polizeiärztlichen Untersuchung geben Sie eine Urinprobe ab, die auf Abbauprodukte von Rauschmitteln untersucht wird. Auch der Nachweis von Cannabis-Abbauprodukten im Urin führt zu einer Beendigung Ihres Bewerbungsverfahrens.

Für weiterführende Informationen kontaktieren Sie gerne Ihre Einstellungsberatung.

 

Ausweitung der Geltungsdauer des LPA-Ergebnisses

Der Bayer. Landespersonalausschuss (LPA) hat die Geltungsdauer der LPA-Ergebnisse ausgeweitet. Demnach können Einstellungsbehörden auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen, die nicht am aktuellen, aber an einem Auswahlverfahren der drei vorangegangen Einstellungsjahre teilgenommen haben. Eine Verpflichtung für die Einstellungsbehörden zur Berücksichtigung besteht jedoch nicht.

Die Bayerische Polizei nimmt diese Ausnahmeregelung für die Einstellung in die 3. Qualifikationsebene (QE) im Polizeivollzugsdienst für den Einstellungstermin 2024 nicht in Anspruch. Das bedeutet, dass Ihre Bewerbung für die 3. QE nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie am Auswahlverfahren des LPA für den Einstellungstermin 2024 (Studienbeginn September 2024 oder März 2025) teilgenommen haben.    

 

Wiederholungsmöglichkeit von Sporttest und Vortest im Prüfungszyklus für den Einstellungstermin 03/2025 2. QE

Grundsätzlich kann die erste Wiederholungsprüfung des Sporttests frühestens für den auf den jeweils maßgeblichen Einstellungstermin folgenden Einstellungstermin abgelegt werden. Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei hat hiervon für den o. g. Einstellungstermin eine Ausnahme zugelassen.
 
Das bedeutet:
Falls Sie sich für den o. g. Einstellungstermin beworben haben und seit dem 22.04.2024 bei der Einstellungsprüfung am Sporttest gescheitert sind, können Sie den Sporttest im derzeit laufenden Prüfungszyklus wiederholen. Die Noten von Sprach- und Grundfähigkeitstest bleiben bei Wiederholungen im selben Zyklus zwingend bestehen und können nicht verbessert werden. Eine Komplettwiederholung aller Prüfungsteile im selben Zyklus ist nicht möglich. Ein erneutes Scheitern in der Sportprüfung führt zu einer Sperre von zwei Jahren. Das bedeutet, dass die Einstellungsprüfung in diesem Fall erst nach zwei Jahren komplett wiederholt werden kann.
 
Ebenso wird diese Möglichkeit der Prüfungswiederholung für den Vortest eröffnet. Bewerberinnen und Bewerber können im selben Zyklus, sofern ein weiterer Termin angeboten wird bzw. Prüfungsplätze zur Verfügung stehen, den Vortest erneut ablegen. Hierbei ist zu beachten, dass immer der komplette Vortest abzuleisten ist. 
 
Falls Sie die oben beschriebenen Möglichkeiten der Wiederholung des Sporttests oder des Vortests nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Einstellungsberatung.

Ranglistennote

 

Einstellungstermin März 2024

Zum 01.03.2024 erfolgten 623 Einstellungen in der 2. QE. Einstellungszusagen wurden bis zur Note 3,47 (in Teilen) versandt. 

 

Einstellungstermin September 2024

Zum 02.09.2024 sind 850 Einstellungen in der 2. QE geplant. Der Prüfungszyklus ist abgeschlossen. Vorzeitige Einstellungszusagen werden bis zur Note 3,07 (einschließlich) versandt, soweit bereits alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. 

 

Einstellungstermin März 2025

Zum 03.03.2025 sind ca. 600 Einstellungen in der 2. QE geplant. Die Bewerbungsfrist endet am 31.05.2024.
Der Prüfungszyklus beginnt in beiden Prüfungsstellen (Nürnberg und München) am 22.04.2024.
Vorzeitige Einstellungszusagen werden bis zur Note 2,87 (einschließlich) versandt, soweit bereits alle Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Vortesttermine:
18.06.2024: Nürnberg und München
26.07.2024: Nürnberg und München

 

Einstellungstermin Studium September 2023 und März 2024

Zum Einstellungstermin 2023 erfolgten 195 Einstellungen in der 3. QE (90 im September 2023 und 105 im März 2024). Einstellungszusagen wurden bis zur Note 2,34 (in Teilen) versandt. 
 

Einstellungstermin Studium September 2024 und März 2025

Zum Einstellungstermin 2024 3. QE sind 210 Einstellungen beabsichtigt, davon 105 im September 2024 und 105 im März 2025. Der Prüfungszyklus ist abgeschlossen. Vorzeitige Einstellungszusagen werden bis zur Note 2,34 (einschließlich) versandt, sofern bereits alle weiteren Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Gesamtnote ab 2,48 können nicht mehr mit einer Einstellung rechnen.
  

Ausbildungsstandorte

 

Einstellungstermin September 2024
 
Es wird an folgenden Standorten ausgebildet:

Eichstätt
Würzburg
Königsbrunn
Dachau
Sulzbach-Rosenberg
Nabburg

 

Einstellungstermin März 2025
 
Es wird an folgenden Standorten ausgebildet:
 
Eichstätt
Würzburg
Nürnberg
Königsbrunn
Nabburg

Hinweise zu den Prüfungen

 

Aufgrund der hohen Einstellungszahlen und den damit zu erwartenden erhöhten Bewerberzahlen werden die Prüfungsstellen stark ausgelastet.

Bewerbern wird ausdrücklich empfohlen, den ausgewählten bzw. zugewiesenen Prüfungstermin wahrzunehmen. Ersatztermine können nur eingeschränkt und in Einzelfällen vergeben werden.

Die Prüfungen finden an zwei nicht aufeinander folgenden Tagen statt. Der zweite Prüfungstag findet in der Regel in der Folgewoche statt. 

Bei Fragen zur Einstellungsprüfung oder zur Terminbuchung wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt.

Bewerber-Hotline (0951 9331-130):

Montag – Donnerstag:                   09:00 – 11:00 Uhr

                                                                13:00 – 14:30 Uhr

Freitag                                                  09:00 – 11:00 Uhr