Zukunftsaussichten, aber sicher!
Die 2,5-jährige Ausbildung zur Polizeibeamtin bzw. zum Polizeibeamten in der 2. Qualifikationsebene ist vielseitig. Neben Theorie und Praxis fördern wir Ihre Persönlichkeitsbildung und sorgen zudem für Ihre körperliche und mentale Fitness.
Einstieg über die Ausbildung
- Beginn: März 2026
- Dauer: 2,5 Jahre
- Bewerbung bis: 30.04.2025
- Job-ID: P0005V002J01
Sie bewerben sich über diese Stellenanzeige für einen Ausbildungsbeginn zum 02.03.2026.
Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn ab September 2026 sind erst ab dem 01.05.2025 möglich.
An verschiedenen Standorten der Bereitschaftspolizei werden Sie in der 2. Qualifikationsebene (QE) 2 ½ Jahre lang unterrichtet. Dabei werden Praxis und Theorie verbunden, um Sie optimal auf den Berufsalltag vorzubereiten.
Es wird versucht, Sie möglichst heimatnah auszubilden. Je nach Standort gibt es verschiedene Sport- und Freizeitangebote. Verpflegung und Unterkunft sind garantiert.
Die Bezüge setzen sich nach unterschiedlichen Kriterien zusammen, deshalb können hier nur beispielhafte Angaben gemacht werden. Der Orts- und Familienzuschlag richtet sich nach den tatsächlichen Lebensverhältnissen.
1. Ausbildungsjahr: ca. 1.400 Euro (netto)
Polizeimeisteranwärter / -in | Steuerklasse 1 | ledig | Ortsklasse IV
Ab dem 2. Ausbildungsjahr: ca. 2.400 Euro (netto)
Polizeioberwachtmeister / -in | Steuerklasse 1 | ledig | Ortsklasse IV
Allgemeine Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit (*)
- Körpergröße mindestens 160 cm (*)
- Alter zwischen 17 und 30 (*) Jahre am Einstellungstag
- gesundheitliche Eignung
- Gesetzestreue, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- nur zulässige Tätowierungen
- Deutsches (Jugend-) Schwimmabzeichen, mind. Bronze (Eigenerklärung genügt)
Schulische Voraussetzungen
- Qualifizierender Abschluss der Haupt- bzw. Mittelschule mit abgeschlossener Berufsausbildung oder
- mittlerer bzw. höherwertiger Schulabschluss
(*) Ausnahmen möglich, bitte besprechen Sie die Details bei der Einstellungsberatung
Nach erfolgreich absolvierter Prüfung erhalten Sie das Prüfungszeugnis und die Ernennungsurkunde zum/zur Polizeimeister/-in. Sie dürfen nun die Berufsbezeichnung "Verwaltungsfachwirt/in-Polizei" führen.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich auch für ein Studium in der 3. QE bewerben. Hierfür ist eine weitere Bewerbung notwendig (s.a. https://bevi.polizei.bayern.de/index.php?ac=jobad&id=13).
Die Bayerische Polizei stellt jährlich zum 01.03. und 01.09. Nachwuchsbeamte ein. Die Bewerbungsfrist für einen Ausbildungsstart im März 2026 beginnt am 01.11.2024 und endet am 30.04.2025. Wir haben hohen Nachwuchsbedarf.
Wenn Sie sich bereits jetzt für einen späteren als den hier genannten Einstellungstermin bewerben möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Einstellungsberatung in Verbindung. Diese finden Sie unter https://team.polizei.bayern.de/dein-beruf/#polizeivollzug-einstellungsberatung.
Das Prüfungsergebnis einer Einstellungsprüfung ist für drei Einstellungstermine gültig. Bitte planen Sie auch frühzeitig den Vorlauf zum Ausschöpfen von Prüfungswiederholungen ein.