Ingenieurin bzw. Ingenieur (m/w/d) für Energietechnik beim Sachgebiet Liegenschaften

  • Profil: Tarif
  • Dienstort: Nürnberg
  • Beginn: nächstmöglich
  • Bewerbung bis: 12.12.2025
  • Job-ID: J000001537

Für die Abteilung Versorgung – Sachgebiet V 5 (Liegenschaften) suchen wir

eine Ingenieurin bzw. einen Ingenieur (m/w/d) für Energietechnik.

Verbeamtung vorgesehen | A 11 BayBesG | Dienstort Nürnberg

 

Das Polizeipräsidium Mittelfranken ist ein moderner und zukunftssicherer Arbeitgeber mit ca. 5.000 Beschäftigten und rund 40 nachgeordneten Polizeidienststellen im Regierungsbezirk Mittelfranken. Das Sachgebiet V 5 -Liegenschaften ist neben der Bearbeitung von Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen auch verantwortlich für die Betriebsanlagen, die Gebäudereinigung, Hausverwaltung und Steuerung der Betriebsdienste.

Ihre TätigkeitsschwerpunkteIhre Tätigkeitsschwerpunkte

  • Sachbearbeitung für Photovoltaikanlagen und sämtliche sich daraus ergebenden Fragen (inklusive übergreifender Aufgabenbereiche wie Energiemanagement, Integration E-Mobilität, Elektrotechnik)
  • Mitarbeit in Projekten
  • Beratung von Dienststellen
  • Erstellung von Konzepten
  • deutlicher Außendienstanteil im gesamten Zuständigkeitsgebiet Mittelfranken

Ihr ProfilIhr Profil

  • Erfolgreich abgeschlossenes Studium mit Bachelor- oder Diplomabschluss (FH) als Ingenieurin bzw. Ingenieur (m/w/d) in der Fachrichtung Energietechnik oder in einer vergleichbaren Studienrichtung im natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Bereich
  • Einschlägige Berufserfahrung und Kenntnisse im Bereich VDE, technischen Richtlinien, Hausbewirtschaftung mit erneuerbaren Energien, E-Mobilität und Projektarbeit sind wünschenswert
  • Führerschein der Klasse B
  • Eine zuverlässige, sorgfältige und eigenständige Arbeitsweise
  • Erfassen komplexer Zusammenhänge und eine sehr gute Analyse- und Problemlösefähigkeit
  • Erfüllen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (u.a. deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahmen möglich), gesundheitliche Eignung)
  • Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet sein.

Wir bieten IhnenWir bieten Ihnen

  • Die Vorteile des öffentlichen Dienstes: sicherer Arbeitsplatz, leistungsgerechte Bezahlung mit regelmäßigen Bezügeerhöhungen und einer Jahressonderzahlung, Fahrradleasing, Urlaubsanspruch von 30 Tagen + 2 weitere freie Tage (24.12. & 31.12.), individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, finanzielle Absicherung im Alter
  • Flexibilität: Gleitzeit, mobiles Arbeiten, Ferienbetreuungsprogramm für Kinder von Beschäftigten, Sabbatical
  • Gesellschaftlichen Mehrwert: Mitgestalten durch ein eigenverantwortliches und selbständiges Arbeiten als Beitrag zur inneren Sicherheit Bayerns
  • Zusammenhalt in der Polizeifamilie: Integration in ein engagiertes, innovatives Team mit wertschätzendem Arbeitsklima, Teamevents
  • Behördliches Gesundheitsmanagement: Breites Angebot zur Förderung der körperlichen und mentalen Fitness innerhalb der Arbeitszeit
  • Heimatnähe: Gute Erreichbarkeit durch verkehrsgünstige Lage im Zentrum von Nürnberg, Option auf eine Staatsbedienstetenwohnung

KontaktKontakt

Nähere Auskünfte über die Aufgaben beim Sachgebiet V 5 und das Anforderungsprofil erteilt Ihnen gerne Herr Gründel (Telefonnummer 0911/2112 - 4500).

Für personalrechtliche Angelegenheiten steht Ihnen Frau Utz (Telefonnummer 0911/2112 - 2015) zur Verfügung.

Bereichern Sie unser Team mit Ihren Ideen und Fähigkeiten!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis 12. Dezember 2025 über das Stellenportal der Bayerischen Polizei mit Bewerbungsschreiben, tabellarischem Lebenslauf, Qualifikationsnachweisen sowie Arbeitszeugnissen.

Bewerbungen per Post, E-Mail, etc. können aus organisatorischen Gründen leider nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Zunächst erfolgt die Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis in Entgeltgruppe 10 TV-L, abhängig von der Berufserfahrung maximal in Stufe 3. Eine anschließende Verbeamtung in der 3. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, ist vorgesehen (Einstieg i.d.R. in Besoldungsgruppe A 10). Das Arbeitsverhältnis ist befristet für die Zeit des Qualifikationserwerbs für das Beamtenverhältnis und endet bei Vorliegen der Voraussetzungen mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.

Die Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis sind unter anderem:

  • Einschlägige, mindestens dreijährige hauptberufliche Erfahrung nach Abschluss des Studiums. Ein Jahr der hauptberuflichen Tätigkeit muss auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst entfallen. Die Zeit nach der Einstellung im Tarifbeschäftigtenverhältnis beim Freistaat Bayern wird hierbei angerechnet.
  • Gesundheitliche Eignung
  • Altersgrenze: Das 45. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Übernahme in das Beamtenverhältnis noch nicht vollendet sein.
  • Deutsche Staatangehörigkeit (Ausnahme möglich)
  • Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • Einwandfreies Führungszeugnis und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Sofern Sie sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden, besteht die Möglichkeit der Versetzung unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe bis maximal A 11 (ggf. unter einem Wechsel der Fachlaufbahn).

Für die Dauer des Arbeitsverhältnisses besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, daher sind keine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung zu entrichten.

Im Beamtenverhältnis haben Sie die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung und einen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall.

Die Einstellung erfolgt auf einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden.

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

Das Polizeipräsidium Mittelfranken fördert die Gleichstellung zwischen Mann und Frau. Zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst besteht ein besonderes Interesse an der Bewerbung von Frauen in den Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer (Art. 2 Abs. 1; Art. 7 Abs. 3 BayGIG).

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten bzw. zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an Vorstellungsgesprächen sowie die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird hingewiesen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt (§ 154, § 164 Absatz 1, § 165 Absatz 1 SGB IX, 4.4.2 der Bayerischen Inklusionsrichtlinien). Die Stelle ist nicht uneingeschränkt barrierefrei für jede Art von Behinderung.

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